Zuschläge (Nacht/Sonntag/Feiertag)

Zuschläge sind zusätzliche Vergütungen für Arbeit zu ungünstigen Zeiten wie nachts, an Sonntagen oder an Feiertagen.

Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit sind in vielen Branchen der Dienstleistungswirtschaft üblich und oft tarifvertraglich festgelegt. Nachtarbeitszuschläge sind nach § 6 Abs. 5 ArbZG sogar gesetzlich vorgeschrieben, sofern kein Freizeitausgleich gewährt wird.

Typische Zuschlagssätze und Steuerfreiheit

Übliche Zuschlagssätze liegen bei 25 Prozent für Nachtarbeit, 50 Prozent für Sonntagsarbeit und 100 bis 150 Prozent für Feiertagsarbeit. Bestimmte Zuschläge sind unter Voraussetzungen steuerfrei: bis zu 25 Prozent für Nachtarbeit, 50 Prozent für Sonntagsarbeit und 125 bzw. 150 Prozent für Feiertagsarbeit – jeweils bezogen auf einen Grundlohn von maximal 50 Euro pro Stunde.

Automatische Zuschlagsberechnung

Für Dienstleister mit Schichtbetrieb ist die korrekte Berechnung von Zuschlägen komplex. Moderne Lohnabrechnungssoftware in Kombination mit digitaler Zeiterfassung berechnet Zuschläge automatisch anhand der tatsächlich geleisteten Stunden, der geltenden Zuschlagsregelungen und der steuerlichen Freibeträge.

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