Zeiterfassungspflicht
Seit dem BAG-Urteil 2022 sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeiten systematisch zu erfassen.
Das Bundesarbeitsgericht hat im September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit einer EuGH-Entscheidung von 2019.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Mitarbeiter erfassen. Die Art der Erfassung ist nicht vorgeschrieben – sie kann digital oder auf Papier erfolgen. Allerdings empfehlen Experten digitale Lösungen, da diese manipulationssicher sind und die Daten automatisch auswerten.
Digitale Zeiterfassung als Lösung
Für Dienstleister mit Außendienst-Mitarbeitern bieten sich mobile Zeiterfassungs-Apps an. Diese ermöglichen GPS-basiertes Stempeln, automatische Pausenberechnung und die direkte Übertragung der Daten an die Lohnabrechnung. So werden gesetzliche Anforderungen effizient erfüllt.