Vertrauensarbeitszeit

Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem der Arbeitgeber auf die Kontrolle der Arbeitszeiten verzichtet und auf die Eigenverantwortung der Mitarbeiter vertraut.

Bei der Vertrauensarbeitszeit steht nicht die Anwesenheit, sondern die Erledigung vereinbarter Aufgaben im Vordergrund. Mitarbeiter teilen sich ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich ein, ohne feste Anwesenheitspflichten. Dieses Modell ist besonders bei Wissensarbeitern und im Projektgeschäft verbreitet.

Vertrauensarbeitszeit nach dem BAG-Urteil

Seit dem BAG-Urteil zur Zeiterfassungspflicht (2022) steht die Vertrauensarbeitszeit nicht im Widerspruch zur Zeiterfassung. Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit nicht kontrolliert – die gesetzliche Pflicht zur Dokumentation bleibt jedoch bestehen. Mitarbeiter können ihre Zeiten selbst eintragen.

Umsetzung in der Praxis

Dienstleister im Beratungs- oder IT-Bereich setzen häufig auf Vertrauensarbeitszeit. Eine schlanke digitale Zeiterfassung ermöglicht es Mitarbeitern, ihre Arbeitszeiten unkompliziert zu dokumentieren, ohne dass das Modell der Vertrauensarbeitszeit aufgegeben wird. Der Fokus liegt auf Selbsterfassung statt Stempeluhr.

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