Rufbereitschaft

Rufbereitschaft bedeutet, dass ein Mitarbeiter sich außerhalb der regulären Arbeitszeit bereithalten muss, um bei Bedarf kurzfristig die Arbeit aufzunehmen.

Rufbereitschaft (auch Bereitschaftsdienst) ist eine Form der Arbeitszeit, bei der sich Mitarbeiter an einem selbst gewählten Ort aufhalten, aber erreichbar sein müssen. Im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst, bei dem der Aufenthaltsort vorgegeben ist, zählt die Rufbereitschaft grundsätzlich als Ruhezeit – außer bei tatsächlichem Einsatz.

Vergütung und Regelungen

Die Vergütung der Rufbereitschaft ist tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich geregelt und liegt meist deutlich unter dem normalen Stundenlohn. Wird der Mitarbeiter tatsächlich gerufen, gilt die Einsatzzeit als Arbeitszeit und wird entsprechend vergütet – häufig mit Zuschlägen für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit.

Digitale Verwaltung der Rufbereitschaft

Für Dienstleister wie Sicherheitsdienste, IT-Service-Unternehmen oder Pflegedienste gehört die Rufbereitschaft zum Alltag. Eine digitale Einsatzplanung erleichtert die Organisation: Rufbereitschaftspläne werden automatisch erstellt, Einsätze dokumentiert und die korrekte Vergütung an die Lohnabrechnung übergeben.

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