Minijob (Geringfügige Beschäftigung)
Ein Minijob ist ein Beschäftigungsverhältnis mit einem monatlichen Verdienst von maximal 520 Euro.
Minijobs, auch geringfügige Beschäftigungen genannt, sind Arbeitsverhältnisse mit einem monatlichen Verdienst von höchstens 520 Euro. Sie sind in der Dienstleistungsbranche weit verbreitet – insbesondere in der Gebäudereinigung, Gastronomie und im Veranstaltungsservice.
Besonderheiten für Arbeitgeber
Arbeitgeber zahlen pauschale Abgaben von etwa 31 Prozent auf den Bruttolohn. Dies umfasst Krankenversicherung (13%), Rentenversicherung (15%), Pauschalsteuer (2%) und Umlagen. Alle Minijobs müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Die Arbeitszeitdokumentation ist verpflichtend.
Software-Unterstützung
Eine gute Lohnabrechnungssoftware unterstützt bei der korrekten Abrechnung von Minijobs: automatische Berechnung der Pauschalabgaben, Überwachung der 520-Euro-Grenze, Erstellung der Meldungen an die Minijob-Zentrale und Integration mit der Zeiterfassung.