Kurzarbeit
Kurzarbeit ist die vorübergehende Reduzierung der regulären Arbeitszeit in einem Unternehmen, um Entlassungen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu vermeiden.
Kurzarbeit ermöglicht es Unternehmen, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter bei wirtschaftlichem Arbeitsausfall vorübergehend zu reduzieren. Die betroffenen Arbeitnehmer erhalten Kurzarbeitergeld (KUG) von der Bundesagentur für Arbeit als teilweisen Ausgleich für den Verdienstausfall – in der Regel 60 Prozent (bzw. 67 Prozent mit Kind) des entgangenen Nettolohns.
Voraussetzungen und Verfahren
Voraussetzung ist ein erheblicher Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis. Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Mindestens 10 Prozent der Belegschaft müssen betroffen sein. Die korrekte Berechnung und Dokumentation der reduzierten Arbeitszeiten ist entscheidend für die Erstattung.
Software-Unterstützung bei Kurzarbeit
Lohnabrechnungs- und Zeiterfassungssoftware unterstützt bei der Kurzarbeit-Verwaltung: Erfassung der Soll- und Ist-Arbeitszeiten, automatische Berechnung des Kurzarbeitergeldes, Erstellung der Abrechnungslisten für die Bundesagentur für Arbeit und lückenlose Dokumentation für spätere Prüfungen.