GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung)
Die GoBD legen fest, wie digitale Geschäftsunterlagen geführt, aufbewahrt und bereitgestellt werden müssen.
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) sind ein Regelwerk des Bundesfinanzministeriums. Sie gelten für alle Unternehmer, die ihre Buchführung digital erledigen.
Kernforderungen der GoBD
Die GoBD verlangen: Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit aller Buchungen, Vollständigkeit der Aufzeichnungen, Unveränderbarkeit gespeicherter Daten, eine ordnungsgemäße Belegerfassung sowie eine revisionssichere Archivierung. Rechnungen und Belege müssen im Originalformat aufbewahrt werden.
GoBD-konforme Software
Bei der Auswahl einer Rechnungssoftware sollten Dienstleister darauf achten, dass diese GoBD-konform arbeitet. Das bedeutet: Rechnungen werden unveränderbar gespeichert, Änderungen sind nachvollziehbar dokumentiert und alle Belege werden revisionssicher archiviert.