Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, denen Beschäftigte bei der Arbeit ausgesetzt sein können.

Die Gefährdungsbeurteilung ist nach § 5 Arbeitsschutzgesetz für jeden Arbeitgeber verpflichtend. Sie umfasst die Identifikation von Gefährdungen am Arbeitsplatz, die Bewertung der Risiken, die Festlegung von Schutzmaßnahmen sowie die Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

Besonderheiten bei Dienstleistern

Für Dienstleistungsunternehmen mit wechselnden Einsatzorten – etwa Gebäudereiniger, Sicherheitsdienste oder Pflegedienste – ist die Gefährdungsbeurteilung besonders komplex. Für jeden Einsatzort müssen potenzielle Gefährdungen erfasst und die Mitarbeiter entsprechend unterwiesen werden. Auch psychische Belastungen wie Nachtarbeit oder hoher Zeitdruck sind zu berücksichtigen.

Digitale Unterstützung

Digitale Tools ermöglichen eine systematische Gefährdungsbeurteilung: Checklisten je Einsatzort, Zuordnung von Schutzmaßnahmen zu Mitarbeitern, Erinnerungen an Unterweisungen und automatische Dokumentation. In der Einsatzplanung können hinterlegte Gefährdungsbeurteilungen sicherstellen, dass nur qualifizierte Mitarbeiter an bestimmten Standorten eingesetzt werden.

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