DSGVO und Mitarbeiterdaten
Die DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten – auch die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten durch den Arbeitgeber.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt strenge Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten. Für Arbeitgeber bedeutet das: Mitarbeiterdaten wie Arbeitszeiten, Standortdaten und Lohninformationen dürfen nur zweckgebunden erhoben und müssen sicher gespeichert werden.
Was Dienstleister beachten müssen
Besonders bei GPS-basierter Zeiterfassung und Einsatzplanung fallen sensible Standortdaten an. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die eingesetzte Software DSGVO-konform arbeitet, Daten verschlüsselt überträgt und idealerweise auf Servern in Deutschland oder der EU gehostet wird.
Software-Auswahl und DSGVO
Bei der Auswahl einer Software für Zeiterfassung oder Personalmanagement sollten Dienstleister auf DSGVO-Konformität achten. Wichtige Kriterien sind: Serverstandort in der EU, Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), Datenverschlüsselung, Löschkonzept und Zugriffsrechte-Management.