DSGVO und Mitarbeiterdaten

Die DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten – auch die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten durch den Arbeitgeber.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt strenge Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten. Für Arbeitgeber bedeutet das: Mitarbeiterdaten wie Arbeitszeiten, Standortdaten und Lohninformationen dürfen nur zweckgebunden erhoben und müssen sicher gespeichert werden.

Was Dienstleister beachten müssen

Besonders bei GPS-basierter Zeiterfassung und Einsatzplanung fallen sensible Standortdaten an. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die eingesetzte Software DSGVO-konform arbeitet, Daten verschlüsselt überträgt und idealerweise auf Servern in Deutschland oder der EU gehostet wird.

Software-Auswahl und DSGVO

Bei der Auswahl einer Software für Zeiterfassung oder Personalmanagement sollten Dienstleister auf DSGVO-Konformität achten. Wichtige Kriterien sind: Serverstandort in der EU, Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), Datenverschlüsselung, Löschkonzept und Zugriffsrechte-Management.