Betriebsrat
Der Betriebsrat ist die gewählte Arbeitnehmervertretung in einem Unternehmen, die bei vielen personalrelevanten Entscheidungen mitbestimmt.
Der Betriebsrat ist das zentrale Organ der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland. Er wird von den Arbeitnehmern gewählt und vertritt deren Interessen gegenüber dem Arbeitgeber. In Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gegründet werden. Seine Rechte und Pflichten sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.
Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Software
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung technischer Einrichtungen, die das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter überwachen können – dazu zählen auch Zeiterfassungssysteme, Einsatzplanungs-Software und Mitarbeiter-Apps. Vor der Einführung muss eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden.
Praxistipp für Dienstleister
Dienstleister sollten den Betriebsrat frühzeitig bei der Auswahl und Einführung neuer Software einbinden. Viele Anbieter unterstützen bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen und bieten Funktionen wie eingeschränkte GPS-Nutzung oder anonymisierte Auswertungen, die die Zustimmung des Betriebsrats erleichtern.