Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Anforderungen an die Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsplätzen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) legt Mindestanforderungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen fest. Sie regelt unter anderem Raumtemperatur, Beleuchtung, Belüftung, Lärmschutz, Sanitäreinrichtungen und die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen – einschließlich Telearbeitsplätzen im Homeoffice.
Relevanz für Dienstleister
Für Dienstleister, die Mitarbeiter an verschiedenen Kundenstandorten einsetzen, gelten besondere Anforderungen. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass auch an fremden Einsatzorten grundlegende Arbeitsschutzstandards eingehalten werden. Bei Telearbeitsplätzen erstrecken sich die Anforderungen auf den häuslichen Arbeitsplatz.
Dokumentation und Nachweispflicht
Unternehmen müssen die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung dokumentieren. Digitale Checklisten und Einsatzplanung-Software helfen, die Arbeitsschutzanforderungen je Einsatzort zu hinterlegen und bei der Planung automatisch zu berücksichtigen. So wird sichergestellt, dass Mitarbeiter nur an geeigneten Arbeitsplätzen eingesetzt werden.