Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) ist die vorübergehende Überlassung von Mitarbeitern eines Verleihunternehmens an ein anderes Unternehmen.

Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellt ein Personaldienstleister (Verleiher) seine Mitarbeiter einem anderen Unternehmen (Entleiher) zeitweise zur Verfügung. Der Arbeitsvertrag besteht zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer, die Weisungsbefugnis liegt beim Entleiher. Geregelt wird dies durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Das AÜG setzt klare Grenzen: Die Überlassungshöchstdauer beträgt 18 Monate an denselben Entleiher. Nach 9 Monaten gilt der Equal-Pay-Grundsatz – Leiharbeitnehmer müssen die gleiche Vergütung erhalten wie vergleichbare Stammmitarbeiter. Der Verleiher benötigt eine behördliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.

Software-Anforderungen

Personaldienstleister benötigen spezielle Software-Funktionen: Verwaltung von Einsatzzeiten je Entleiher, Überwachung der Überlassungshöchstdauer, automatische Equal-Pay-Berechnung und Abrechnung gegenüber Entleihern. Eine nahtlose Integration von Einsatzplanung, Zeiterfassung und Rechnungsstellung ist essentiell.